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Off Topic Area Hierein gehört alles, was nichts mit PHP, MySQL, Apache oder ähnlichem zu tun hat

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  #1  
Alt 01.11.2007, 13:24:00
sysop sysop ist offline
Member
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: wien
Beiträge: 512
rechtliche frage an die selbständigen profis hier

hallo zusammen, ich habe eine allgemeine frage an alle, die gegen bezahlung programmieren.

kunde a bestellt bei lieferant b ein php-tool. dieser kann es selbst nicht programmieren und bestellt daher bei mir die programmierung nach vorlage eines pflichtenheftes.
tool wird direkt an kunde a übergeben, dieser zahlt an lieferant b, der dann seinerseits die zahlung an mich verweigert, weil eine dokumentation zum tool fehlt. ich verweise auf das pflichtenheft, dass eine genaue (wenn nicht sogar minutiöse) beschreibung zur funktionsweise enthällt

nun meine frage:
in wie weit bin ich verpflichtet meine arbeit zu dokumentieren, zumal eine dokumentation mit genauer funktionsweise im pflichtenheft enthalten ist.
verlangt wird die genaue beschreibung der schnittstellen (es werden daten für eine auswertung importiert).
reklamation des kunden selbst gab es übrigens bisher keine.

da ich ja die rechte komplett abgetreten habe bin ich nicht sicher, in welchem umfang eine dokumentation pflicht ist.
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  #2  
Alt 11.02.2008, 07:59:26
reinhardlange reinhardlange ist offline
Anfänger
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Flörsheim a.M.
Alter: 69
Beiträge: 144
AW: rechtliche frage an die selbständigen profis hier

Hallole,

kannn zwar hierfür keine Rechtsberatung geben (darf ich auch nicht).

Ich halte es so (mache aber keine indiv. Tools, etc.):

Der Auftraggeber erhält immer eine von mir verfasste Auftragsbestätigung in der meine Leistung (mehr oder weniger) detailliert aufgeführt ist.

Wenn, wie bei Dir keine Doku explizit angegeben ist,
(oder dezenter Hinweis: das Tool wird auf Basis des, vom Auftraggeber übergebenen Pflichtenheftes vom xx.xx.xxxx erstellt und ohne weitere Dokumentation an den Auftraggeber geliefert.) gilt auch keine Lieferung einer Doku als vereinbart.

Wenn der Auftraggeber dann nicht damit einverstanden ist, muss er sich entsprechend äußern.

Frage: Warum bietest Du nicht vorher gegen Mehrpreis (als Option) eine Doku an?

Gruss Reinhard
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  #3  
Alt 11.02.2008, 12:20:39
Benutzerbild von z0iD
z0iD z0iD ist offline
Junior Member
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 415
z0iD eine Nachricht über ICQ schicken
AW: rechtliche frage an die selbständigen profis hier

Wenn Du keinen Vertrag oder ähnliches hast, hast Du auf gutdeutsch gesagt natürlich die Arschkarte.

Der Auftraggeber kann aber auf keinen Fall einfach die Zahlung verweigern. Insbesondere wenn er keine Mängel angemeldet hat.
__________________
Bitte sprich entweder deutsch oder englisch mit mir, aber nicht beides gleichzeitig.

----------
Bitte vor dem Fragen lesen: Wie man Fragen richtig stellt.
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  #4  
Alt 07.04.2008, 23:21:10
Korona Korona ist offline
Anfänger
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 20
AW: rechtliche frage an die selbständigen profis hier

Wenn du wirklich im Pflichtenheft schon alles genauestens beschrieben hast, sollte es doch kein Problem sein, den Teil nochmal extra in eine Bedienungsanleitung auszugliedern. Wenn es zuviel zusätzliche Arbeit bedeuten würde und diese vorher nicht genau ausgemacht war, droh ihm am besten mit einem Anwalt ( sofern er kein Grosskunde ist ;)
Das Engegenkommen ist denk ich immer wichtig, abhängig davon ob der Kunde nun ein guter ist, oder ein seltener. Das musst du abwägen.
__________________
Die Signatur befindet sich im Aufbau.
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