Zitat:
Zitat von feuervogel
2. muss man die gez-leute nicht reinlassen, es ist nämlich nur ein ordnungsvergehen, nicht die gebühr zu zahlen, weswegen der schutz der eigenen wohnung nich aufgehoben wird; die gez wird also nie (auch nicht mit polizeilicher unterstützung) den zutritt zur wohnung erzwingen können :-)
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Aufpassen ist trotzdem angesagt. Wenn man im Erdgeschoss wohnt, sind Fernseher, Radio etc. auch schnell von Außen zu sehen. Bei Umfragen sollte man schlauerweise auch nicht unbedingt seine Lieblingsfernsehsendung angeben etc. ;-)