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PHP für Fortgeschrittene und Experten Fortgeschrittene und Experten können hier über ihre Probleme und Bedenken talken

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  #11  
Alt 01.09.2007, 20:59:15
FabianWesner FabianWesner ist offline
Junior Member
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 170
AW: PHP und copyright

Es gibt in Deutschland übrigens keine Möglichkeit ein Patent für Software zu bekommen. Das finde ich äusserst positiv, da man so auch keine Patente anderer verletzen kann.

Das Urheberrecht bezieht sich immer auf ein 'Werk'. Was genau ein 'Werk' ist muss ggf. ein Richter entscheiden. 10 Zeilen Javascript sind sicher kein 'Werk'. Eine komplete Webseite hingegen schon.
__________________
Fabian Wesner - Freelancer: Webentwicklung und Programmierung
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  #12  
Alt 01.09.2007, 20:59:16
feuervogel feuervogel ist offline
SELFPHP Guru
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Leipzig
Beiträge: 4.549
AW: PHP und copyright

ich glaube im offttopic oder irgendwo anders war mal ein eigener thread zu obfuscators, einfach mal die suche benutzen ;-)
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  #13  
Alt 01.09.2007, 23:13:49
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
SELFPHP Guru
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Erfurt
Alter: 75
Beiträge: 4.001
AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von FabianWesner Beitrag anzeigen
Grundsätzlich kann man PHP-Code aber zerhacken, so dass er nur mit viel Aufwand wieder rekonstruierbar wird (siehe den Link von meikel
IonCube verschlüsselt.
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  #14  
Alt 01.09.2007, 23:32:29
Thomas H. Thomas H. ist offline
Anfänger
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 77
AW: PHP und copyright

Oh, sry
Da hab ich mich wohl sehr undeutlich/falsch ausgedrückt.

Wenn ich andere open source - codeteile nutze ist mir bekannt, dass ich es oft unter den gl. Auflagen weitergeben muss...

Ich hab mir das oben erwähnte Tool (PHP Obfuscate) schon genauer angeschaut & ich finde es leistet echt gute Dienst
Aber man kann den Code unverändert auf anderen Servern natürlcih trotzdem nutzen (nur anderes pw, username, dbname, server).

Unterliegt der von mir geschriebene PHP-Code nun IMMER meinem copyright, auch wenn ich es verkaufe, sofern ich dies nicht schriftlich abgebe (wie z.B. bei Designer), oder muss ich das in den Vertrag nehmen?

Danke
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  #15  
Alt 02.09.2007, 13:51:15
FabianWesner FabianWesner ist offline
Junior Member
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 170
AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von Thomas H. Beitrag anzeigen
Unterliegt der von mir geschriebene PHP-Code nun IMMER meinem copyright, auch wenn ich es verkaufe, sofern ich dies nicht schriftlich abgebe (wie z.B. bei Designer), oder muss ich das in den Vertrag nehmen?
Lies doch einfach mal hier nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht :-) Da steht alles was du wissen willst. Ob dein Werk aus Code oder Text besteht ist egal.
__________________
Fabian Wesner - Freelancer: Webentwicklung und Programmierung

Geändert von FabianWesner (02.09.2007 um 13:53:35 Uhr)
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  #16  
Alt 02.09.2007, 15:34:43
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
SELFPHP Guru
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Erfurt
Alter: 75
Beiträge: 4.001
AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von Thomas H. Beitrag anzeigen
Unterliegt der von mir geschriebene PHP-Code nun IMMER meinem copyright,
Kurz und schmerzlos:
Das sogenannte Copyright (Kopierrecht, Vervielfältigungsrecht) ist das gewerbliche Nutzungsrecht eines Buchverlages, das geistige Eigentum eines Buchautors - also das Buch - zu vermarkten.

Zitat:
Zitat von FabianWesner
Ob dein Werk aus Code oder Text besteht ist egal.
Leider falsch, da sein Werk kein Buch und er kein Verlag ist.

Thomas H. kann sein geistiges Eigentum (auch wenn es kein Buch ist) nur schützen, in dem er es a. "compiliert" und b. sich geeignete Maßnahmen einfallen läßt, daß sein Script nur auf Host A und nicht auf Host B funktioniert. Darauf muß er in den Nutzungsbestimmungen hinweisen.
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  #17  
Alt 02.09.2007, 21:05:47
FabianWesner FabianWesner ist offline
Junior Member
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 170
AW: PHP und copyright

Hallo meikel,

das Urheberrecht hat der Schöpfer eines Werkes doch auf jeden Fall. Also der Schöpfer auch immer das Recht auf Verwertung. Schöpfer ist entweder derjenige, der das Werk geschrieben hat oder ggf. dessen Arbeitgeber. Deine Aussage kann ich mit Quellen widerlegen.

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Leider falsch, da sein Werk kein Buch und er kein Verlag ist.
Zitat:
Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Jaja die Wikipedia ist keine optimale Quelle, darum noch was seriöses hinterher zum Thema Urheberrecht an Software.

Zitat:
Warum Urheberrecht und wer besitzt es?
Die Existenz des Urheberrechts an Software ist schnell und einleuchtend begründet. Wer ein Computerprogramm schreibt bzw. schreiben läßt, muß - je nach Programm - sehr viel Aufwand betreiben. In umfangreichen Softwaresystemen steckt viel Geld, so daß es nur verständlich erscheint, wenn der Unternehmer, der dieses Geld investiert hat, das Programm lieber verkauft als verschenkt. Da das Kopieren von Software einfach ist, erscheint die Rentabilität von aufwendigen Softwareprodukten gefährdet. Deshalb sind Computerprogramme als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt. Es besteht unter Fachjuristen zwar Uneinigkeit, ob ein gewerbliches Schutzrecht (z. B. ein Patent) nicht sachgerechter gewesen wäre, weil das Urheberrecht von seiner Natur her nur kulturelle Arbeiten betrifft, doch hat der Gesetzgeber nun einmal diesen Weg gewählt. Bedeutung hat dies für den Schutz insofern, als das Urheberrecht auch ohne eine besondere Anmeldung beim Patentamt und ohne eine Kennzeichnung durch Zeichen wie (c) besteht. Copyright-Hinweise auf CD oder Verpackung sind insofern also rein deklaratorisch.
http://www.rrzn.uni-hannover.de/urheberrecht.html

Wer es noch genauer haben will, sollte ins Gesetz schauen: http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG004201377

Compilieren sollte man PHP-Code natürlich auf jeden Fall, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen.
__________________
Fabian Wesner - Freelancer: Webentwicklung und Programmierung

Geändert von FabianWesner (02.09.2007 um 21:13:53 Uhr)
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  #18  
Alt 02.09.2007, 21:11:44
FabianWesner FabianWesner ist offline
Junior Member
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 170
AW: PHP und copyright

Das Urheberrecht gilt übrigens auch für kleine Programme:

Zitat:
Der Schutz von Programmen ist im übrigen unabhängig von ihrem qualitativen oder auch ästhetischen Gehalt. Das Urheberrecht schützt auch die sogenannte "kleine Münze", d. h. Programme von geringer schöpferischer Leistung (SS 69 a Abs. 3 UrhG). Ideen und Grundsätze, die einem Element des Programms zugrunde liegen, sind hingegen frei (SS 69a Abs. 2 UrhG).
http://www.rrzn.uni-hannover.de/computer_recht.html
__________________
Fabian Wesner - Freelancer: Webentwicklung und Programmierung
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  #19  
Alt 03.09.2007, 00:52:25
defabricator defabricator ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Potsdam
Alter: 55
Beiträge: 1.020
AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Thomas H. kann sein geistiges Eigentum (auch wenn es kein Buch ist) nur schützen, in dem er es a. "compiliert" und b. sich geeignete Maßnahmen einfallen läßt, daß sein Script nur auf Host A und nicht auf Host B funktioniert. Darauf muß er in den Nutzungsbestimmungen hinweisen.
Wie kommst Du denn auf den schmalen Pfad? Das schreit förmlich nach einer Quelleangabe.

Geändert von defabricator (03.09.2007 um 00:53:21 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #20  
Alt 03.09.2007, 01:19:20
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
SELFPHP Guru
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Erfurt
Alter: 75
Beiträge: 4.001
AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von FabianWesner Beitrag anzeigen
Das Urheberrecht gilt übrigens auch für kleine Programme:
http://www.rrzn.uni-hannover.de/computer_recht.html
Da kann man aber folgendes lesen:
Zitat:
Es besteht unter Fachjuristen zwar Uneinigkeit, ob ein gewerbliches Schutzrecht (z. B. ein Patent) nicht sachgerechter gewesen wäre, weil das Urheberrecht von seiner Natur her nur kulturelle Arbeiten betrifft,
a. der PHP Quelltext eine 'kultureller Arbeit'?
b. wenn es zwischen Fachjuristen darüber Uneinigkeit gibt, existiert also keine verbindliche Rechtsauffassung.
c. hoffentlich erlebe ich es nicht mehr, wenn es doch noch mal sowas wie Softwarepatente geben sollte (Versuche gab es ja schon). Mir reichte schon das "GIF-Theater".
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