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PHP für Fortgeschrittene und Experten Fortgeschrittene und Experten können hier über ihre Probleme und Bedenken talken

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  #21  
Alt 03.09.2007, 00:24:14
defabricator defabricator ist offline
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Beiträge: 1.020
AW: PHP und copyright

Also das nenne ich ja schon ein bösartig verstummeltes Zitat.
Wer sich den ganzen Absatz durchliest, wird sehen, dass das Urheberrecht eben doch auch bei Programmcode greift.
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  #22  
Alt 03.09.2007, 00:38:44
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
SELFPHP Guru
 
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Alter: 75
Beiträge: 4.001
AW: PHP und copyright

http://gkrw.uni-bayreuth.de/fileadmi...m_2007_1.1.pdf
Zitat:
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe
dieses Gesetzes.
Abschnitt 2
Das Werk
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe
solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
...
Abschnitt 8
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computergrogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Das wird echt schwer, ein PHP Script zu schützen:
Algorithmen fallen raus (Absatz 2) und der Rest steht samt diverser Beispiel in Handbuch und FAQ. Da bestehen die "eigenen geistigen Schöpfungen" bestenfalls aus Copy&paste. <g>

Geändert von meikel (†) (03.09.2007 um 00:39:31 Uhr)
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  #23  
Alt 03.09.2007, 00:42:11
defabricator defabricator ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Potsdam
Alter: 55
Beiträge: 1.020
AW: PHP und copyright

Seltsam, ichhätte den selben Text genommen und
Zitat:
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms.
hervorgehoben.
Wenn alles trivial und zusammenkopiert ist, wird wohl kein Urheberrechtsanspruch vorliegen. Das heißt aber nicht, dass Quellcode nicht vom Urheberrecht erfasst wird. Er wird es. Ausdrücklich.
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  #24  
Alt 03.09.2007, 00:44:27
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von defabricator Beitrag anzeigen
Also das nenne ich ja schon ein bösartig verstummeltes Zitat.
Quatsch. Selbst im Gesetzt stehts ja drin. Der "Computerkram" wurde im "2. Korb" einfach dazugeflickt.

Zitat:
Wer sich den ganzen Absatz durchliest, wird sehen, dass das Urheberrecht eben doch auch bei Programmcode greift.
Bleiben wir lieber beim Gesetzestext. Der andere Text, aus dem das Zitat stammt, ist lediglich die Meinung Dr. jur. Stefan Ernst.
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 03.09.2007, 00:47:30
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von defabricator Beitrag anzeigen
Seltsam, ichhätte den selben Text genommen und hervorgehoben.
Na klar ist das seltsam. Noch seltsamer ist, daß sich Absatz 1, 2 und 3 gegenseitig totbeißen.
Kein Wunder, daß DE im PISA Test unter "ferner liefen" landet.
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  #26  
Alt 03.09.2007, 01:11:13
defabricator defabricator ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Bleiben wir lieber beim Gesetzestext.
Von mir aus. Steht ja auch da drin. Und ist auch von Gerichten bereits so bestätigt worden.

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Quatsch. Selbst im Gesetzt stehts ja drin. Der "Computerkram" wurde im "2. Korb" einfach dazugeflickt.
Das ist nicht richtig. Den zitierten Paragraphen 69a gibt es so bereits in der gültigen Fassung von 1993. Mit den Arbeiten am sogenannten "zweiten Korb" wurde erst 2003 begonnen.
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  #27  
Alt 03.09.2007, 01:15:03
defabricator defabricator ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Na klar ist das seltsam. Noch seltsamer ist, daß sich Absatz 1, 2 und 3 gegenseitig totbeißen.
Das ist eine verbreitete aber falsche Überinterpretation.
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 03.09.2007, 03:24:12
Benutzerbild von meikel (†)
meikel (†) meikel (†) ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von defabricator Beitrag anzeigen
Das ist eine verbreitete aber falsche Überinterpretation.
Das nun wieder ist eine oft gelesene, faule Ausrede.

Der Gesetzestext stammt von Leuten, die über eine gravierende Formulierungsschwäche in Bezug auf deutsche Sprache verfügen, und ist offenbar nur an solche Leser gerichtet, die über ein mangelhaftes Textverständnix verfügen.

Der juristische Begriff Tatsachenbehauptung ist ein weiteres Beispiel aus dem Idiotenstadl.
Entweder es ist eine Tatsache oder eine Behauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist ein schwarzer Schimmel.
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  #29  
Alt 03.09.2007, 03:34:39
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meikel (†) meikel (†) ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von defabricator Beitrag anzeigen
Von mir aus. Steht ja auch da drin. Und ist auch von Gerichten bereits so bestätigt worden.
Jo. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

Zitat:
Das ist nicht richtig. Den zitierten Paragraphen 69a gibt es so bereits in der gültigen Fassung von 1993.
Jut, ich nehme die Behauptung zurück, der Unfug wäre erst mit dem "2. Korb" dazugekippt worden. Dann war es eben im "1. Korb".

Nicht das wir uns falsch verstehen:
ich habe jahrelang tw. hauptberuflich als Musiker, Komponist und Arrangeur gearbeitet und betrachte (eigenes und fremdes) geistiges Eigentum nicht als Selbstbedienungsladen ohne Kasse. Allerdings habe ich auch zu lange Satiren und Glossen verfaßt, um mich über die hiesigen Versuche, Gesetzestexte dieser "Güte" nicht lustig zu machen.
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  #30  
Alt 03.09.2007, 03:48:04
defabricator defabricator ist offline
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AW: PHP und copyright

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Der Gesetzestext stammt von Leuten, die über eine gravierende Formulierungsschwäche in Bezug auf deutsche Sprache verfügen, und ist offenbar nur an solche Leser gerichtet, die über ein mangelhaftes Textverständnix verfügen.
Die dort genannten Einschränkungen sind sehr wünschenswert, da u.a. Rechte auf Trivialwerke verneint werden. Oder sollen wir nie wieder ein "Hello World!" Programm nach(!)programmieren dürfen? Aber bevor wir zu weit abschweifen, zurück zum Thema: Wir haben also festgestellt, dass auch Quellcode urheberrechtlich geschützt ist.

Zitat:
Zitat von meikel Beitrag anzeigen
Der juristische Begriff Tatsachenbehauptung ist ein weiteres Beispiel aus dem Idiotenstadl.
Entweder es ist eine Tatsache oder eine Behauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist ein schwarzer Schimmel.
a) Es gibt schwarze Schimmel. Die werden erst im Laufe der Zeit weiß.
b) Tatsachen+Behauptung, ich gebe keine Meinung oder Spekulation ab, sondern behaupte eine Tatsache, also etwas nachprüfbares. Diese Prüfung ist zu dem Zeitpunkt der Behauptung (noch) nicht abgeschlossen. Beispielsweise behaupte ich, dass es eine Tatsache ist, dass meine Oma mütterlicherseits mit Vornamen Greta heißt. Ich weiss das, Du nicht, und allgemeingültig ist es auch nicht. Aber prinzipiell ist es nachprüfbar. Ganz klarer Begriff. Was ist daran für Dich unverständlich? Aber auch das schweift weit vom Thema ab.

Geändert von defabricator (03.09.2007 um 03:50:58 Uhr) Grund: Schreibfehler
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