Zitat:
Zitat von defabricator
Von mir aus. Steht ja auch da drin. Und ist auch von Gerichten bereits so bestätigt worden.
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Jo. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Zitat:
Das ist nicht richtig. Den zitierten Paragraphen 69a gibt es so bereits in der gültigen Fassung von 1993.
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Jut, ich nehme die Behauptung zurück, der Unfug wäre erst mit dem "2. Korb" dazugekippt worden. Dann war es eben im "1. Korb".
Nicht das wir uns falsch verstehen:
ich habe jahrelang tw. hauptberuflich als Musiker, Komponist und Arrangeur gearbeitet und betrachte (eigenes und fremdes) geistiges Eigentum nicht als Selbstbedienungsladen ohne Kasse. Allerdings habe ich auch zu lange Satiren und Glossen verfaßt, um mich über die hiesigen Versuche, Gesetzestexte dieser "Güte" nicht lustig zu machen.