Das Urheberrecht gilt übrigens auch für kleine Programme:
Zitat:
Der Schutz von Programmen ist im übrigen unabhängig von ihrem qualitativen oder auch ästhetischen Gehalt. Das Urheberrecht schützt auch die sogenannte "kleine Münze", d. h. Programme von geringer schöpferischer Leistung (SS 69 a Abs. 3 UrhG). Ideen und Grundsätze, die einem Element des Programms zugrunde liegen, sind hingegen frei (SS 69a Abs. 2 UrhG).
|
http://www.rrzn.uni-hannover.de/computer_recht.html