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Alt 25.03.2014, 18:07:23
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meikel (†) meikel (†) ist offline
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Zitat:
Zitat von Ckaos Beitrag anzeigen
Interessiert mich wirklich, ob das eine Pflicht ist!
In Deutschland ja, international käme es auf die jeweilige Gesetzgebung in dem Land drauf an, in dem der Chef wohnt.

Sowas
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html
ist mißverständlich, weil eben nicht das, was sich ein durchgeknallter u/o menschenfreundlicher bundesdeutscher Kontrollfreak im Hinterzimmer des Bundestages, weltweit gültig ist.

Und nun zum Inhalt:
Zitat:
Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt.
Da steht, daß er es verlangen darf, aber es steht nicht da, daß er es selber machen können darf, wenn er es wollte.
Zitat:
1. im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
Da grinst die Vorratsdatenspeicherung janz unverschämt durch die Lücke.
Zitat:
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Und an der Stelle sagen NSA, Facebook und Google NO.

btw: die Vokabel "Pflichtfunktion" finde ich im Text ehrlich gesagt nicht.
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