Zitat:
Zitat von Ckaos
Interessiert mich wirklich, ob das eine Pflicht ist!
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In Deutschland ja, international käme es auf die jeweilige Gesetzgebung in dem Land drauf an, in dem der Chef wohnt.
Sowas
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html
ist mißverständlich, weil eben nicht das, was sich ein durchgeknallter u/o menschenfreundlicher bundesdeutscher Kontrollfreak im Hinterzimmer des Bundestages, weltweit gültig ist.
Und nun zum Inhalt:
Zitat:
Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt.
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Da steht, daß er es verlangen darf, aber es steht nicht da, daß er es selber machen können darf, wenn er es wollte.
Zitat:
1. im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
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Da grinst die Vorratsdatenspeicherung janz unverschämt durch die Lücke.
Zitat:
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
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Und an der Stelle sagen NSA, Facebook und Google NO.
btw: die Vokabel "Pflichtfunktion" finde ich im Text ehrlich gesagt nicht.