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Alt 24.03.2008, 11:24:00
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rarios rarios ist offline
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Registriert seit: Jun 2006
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AW: Die Gästebuch Suppe

Also, diese ganzen Vorschriften belaufen sich auf das Teledienstegesetz.
Kannst Du Dir ja mal im Web anschauen.
Hervorheben möchte ich nur Folgendes (*hüstel*):
Zitat:
§12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Diese Geldbußen sind natürlich immer relativ weit ausgelegt. Ernst nehmen sollte man sie trotzdem!

Zwei gute Seiten sind:
http://www.linksandlaw.info/Impressu...e-Angaben.html
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Du kannst aber auch einfach bei Google suchen, ist ja ein relativ breitgetretenes Thema.
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Liebe Grüße

Geändert von rarios (24.03.2008 um 11:25:16 Uhr)
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