Also, diese ganzen Vorschriften belaufen sich auf das Teledienstegesetz.
Kannst Du Dir ja mal im Web anschauen.
Hervorheben möchte ich nur Folgendes (*hüstel*):
Zitat:
§12 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
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Diese Geldbußen sind natürlich immer relativ weit ausgelegt. Ernst nehmen sollte man sie trotzdem!
Zwei gute Seiten sind:
http://www.linksandlaw.info/Impressu...e-Angaben.html
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Du kannst aber auch einfach bei Google suchen, ist ja ein relativ breitgetretenes Thema.