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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches: Content von Sportverbandsseite


Muchte
29.01.2009, 18:26:56
Hallo!
Auf den Seiten eines best. Sportverbandes sind Mannschaftsaufstellungen, Tabellen, Ergebnisse, Bilanzen etc. Als Webmaster einer Vereinshomepage habe ich mir jetzt ein Skript erstellt, welches mir die Homepageseiten automatisch aus den Inhalten der Verbandshomepage generiert. Um jetzt nicht wegen Traffic-Erzeugung belangt zu werden, werden die Seiten zwischengespeichert und es wird nur einmal in einigen Stunden auf die Verbandshomepage zugegriffen.
Zwei Fragen also:
1.) Trafficmäßig müßte das doch kein Problem mehr darstellen, oder?
2.) Stellt so etwas content-diebstahl dar? Logisch gesehen ist es doch gleich, ob man manuell auf die Verbandshomepage geht und die Daten überträgt oder es automatisiert, da die Daten an sich ja für die Veröffentlichung bestimmt sind. Reicht sonst auch im Footer die Quelle?

Kennt sich da jemand aus?

Gruß, Muchte

feuervogel
29.01.2009, 18:36:44
hä? ich bin zwar kein jurist, aaaber: nur wenn du was maschinell erledigst, wird es dadurch nicht legal, nur weil du es auch per hand machen kannst. auch die sachen auf spiegel.de und konsorten sind für "die veröffentlichung bestimmt", aber wenn du da einfach sachen kopierst (egal wie), wirst du trotzdem belangt...


Kennt sich da jemand aus?

im schlimmsten fall auf jeden fall der anwalt der betreiber der seite, von der du deinen inhalt ziehst.

vt1816
29.01.2009, 18:50:58
[...]
Kennt sich da jemand aus?

Gruß, Muchte

Hast Du mal mit dem Betreiber der Verbandsseite Kontakt aufgenommen und nach seiner Zustimmung gefragt?

Wäre der sicherste und einfachste Weg für Dich.

Muchte
29.01.2009, 19:04:07
hä? ich bin zwar kein jurist, aaaber: nur wenn du was maschinell erledigst, wird es dadurch nicht legal, nur weil du es auch per hand machen kannst.

Das verstehe ich jetzt nicht. Die Frage ist doch nicht, ob das automatisierte Holen legal wird, sondern ob es illegal wird.

Fakt ist doch: Es ist legal, die Daten von Hand zu übertragen (Auf jeder Vereinshomepage stehen Tabellen). Wird es illegal, nur weil man sich die Daten holt, indem man auf einen Knopf drückt?

Muchte
29.01.2009, 19:11:22
Hast Du mal mit dem Betreiber der Verbandsseite Kontakt aufgenommen und nach seiner Zustimmung gefragt?

Wäre der sicherste und einfachste Weg für Dich.

Bevor ich mich in rechtliches Sperrgebiet begebe, mit Sicherheit, aber nichts desto weniger ist die Frage doch interessant und berechtigt, nicht nur für mein Fall. Ich hol mir mit Sicherheit weniger Daten als Suchmaschinen.

vt1816
29.01.2009, 21:35:06
Bevor ich mich in rechtliches Sperrgebiet begebe, mit Sicherheit, aber nichts desto weniger ist die Frage doch interessant und berechtigt, nicht nur für mein Fall. Ich hol mir mit Sicherheit weniger Daten als Suchmaschinen.

Erwarte hier keine Rechtsberatung - denn dies ist nur Rechtsanwälten vorbehalten!

Muchte
29.01.2009, 22:53:32
Erwarte hier keine Rechtsberatung - denn dies ist nur Rechtsanwälten vorbehalten!
Das ist mir schon klar, aber es genügt ja vielleicht auch schon ein Hinweis auf einen Paragraphen oder ein Urteil.

rarios
30.01.2009, 00:52:14
UrhG §1/§2, Du agierst wohl beim kopieren von Texten und Inhalten im Bereich § 106. Letztlich Strafbar.
Aber: Es gibt Ausnahmen.
Und zwar eine ganz wichtige! Die Schöpfungshöhe.
Hierbei handelt es sich um die Individualität bei den erstellten Werken. Wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird, fällt das Werk unter Gemeinfreiheit, und kann in den meisten Fällen, solange das Werk nicht unter Sonderbedingungen im Urheberrecht fällt, problemlos genutzt werden.
Ich bin weder Voll- noch angehender Jurist, aufgrund dessen sind meine Aussagen nicht rechtskräftig.
Wenn Du es genau wissen willst führt kein Weg an einem Anwalt herum.

urvater
30.01.2009, 08:32:37
Alles hier aufgeführte gilt als Grundsatz, wenn dir die Tat zu 100% vorsätzlich zugeschrieben wird!

Urheberrecht beginnt schon mit dem blosen "von Hand" kopieren.

Stichwort: GEISTLICHES EIGENTUM

Es ist dir somit nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtinhabers erlaubt auch nur einen Teil der Daten zu verwenden!
Dies ist ein Grundsatz zu dem es Ausnahmen gibt auf die ich nicht weiter eingehen will, da es zu weit ausholen würde und zu viele Grundvoraussetzungen hat.

In deinem Fall ist es Urheberrechtsverletzung, da du die Daten, von dieser Seite direkt benutzt!

Ein bloses Abschreiben ist immer noch eine Verletzung des Urheberrechts ABER, der Nachweis, daß du diese Daten tatsächlich von dieser Seite hast, wird nicht zu erbringen sein.

Ich rate dir DRINGEND dich mit dem Inhaber der Domain SCHRIFTLICH in Verbindung zu setzen, wenn du seine Daten, so wie du es beschrieben hast, verwenden willst.

Solltest du mehr dazu wissen wollen, dann kannst du mir ruhig eine PM mit Emailadresse zukommen lassen. Ich werde es dir dann etwas näher erläutern.

Bin zwar kein Volljurist aber habe eine Ausbildung im Strafrecht genossen.

xabbuh
30.01.2009, 08:43:25
Ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass du lediglich durch das bloße Übernehmen der Daten selbst belangt werden kannst. Meines Wissens nach kannst du Daten, die öffentlich zugänglich sind, was in diesem Fall wohl zutrifft, jederzeit verwendet werden. Urheberrechtlich geschützt ist im Zweifelsfalle wohl einzig und allein die Darstellung der Daten auf der Homepage.

Allerdings kann ich dir auch nicht mit Bestimmheit beantworten, ob für das automatisierte Abgreifen von Daten gesonderte Regelungen gelten.

Und: Wie die anderen vor mir bereits angemerkt haben, ist das hier keine Rechtsberatung. Um sicher zu gehen solltest du dir also Rat von entsprechender Seite einholen.

vt1816
30.01.2009, 16:26:40
[...]
Stichwort: GEISTLICHES EIGENTUM

[...]

Glaube Du meintest eher GEISTIGES EIGENTUM - Oder? Denn Gott hat da seine Hände bestimmt nicht mit drin ;-)

urvater
30.01.2009, 18:02:10
Glaube Du meintest eher GEISTIGES EIGENTUM - Oder? Denn Gott hat da seine Hände bestimmt nicht mit drin ;-)
Sorry aber nach der Nachtschicht sind meine geistigen Ergüsse nicht immer ganz dem was ich schreiben wollte. Hast natürlich recht.

urvater
30.01.2009, 20:17:26
So ich differenziere mal meine Aussage noch etwas an Hand eines Beispiels.

Ich besorge mir die Spielergebnisse von Fussballmanschaften. Daraus errechne ICH den Punktestand und die Platzierung der Manschaften.
Somit sind die errechneten Ergebnis MEIN geistiges Eigentum.

Jetzt erstelle ich eine Tabelle in der ich alle Ergebnisse im Web veröffentliche ohne, daß ein Betrachter sich identifizieren muß.

Schreibt jetzt einer die Ergebnisse ab, ist es keine Urheberrechtsverletzung, da ich die Ergebnisse offen zur Verfügung stelle, die Errechnung der Ergebnisse keine spezielle Ausbildung verlangen und kein direkter Verbot auf die weitere Nutzung der Daten vorhanden ist.

Kopiert jemand die Tabelle samt Inhalt (indirekte Nutzung) muß man diesen Vorgang unterteilen.
1. Der Inhalt der Tabelle = siehe oben
2. Der Quellcode der Tabelle.

Bei 2. geht man davon aus, daß es sich NICHT um Urheberrechtsverletzung handelt, da das Grundgerüst der Tabelle kaum eine andere Möglichkeit bietet sie anders zu erstellen und es handelt sich um keine spezielle Tabelle, die ggf. als Kunstwerk anerkannt werden kann.

Nutzt aber jemand meine Daten in dem er sie einfach auslesen läßt handelt es sich um eine direkte Nutzung. Hier liegt kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor aber eine unerlaubte Nutzung meiner Arbeitskraft. Ich kann somit Entschädigungen für ausgefallene Verdienste geltend machen.

Die Nachweispflicht liegt allerdings bei mir und es wird schwer sein. Grundsätzlich solltest du dich aber daher trotzdem absichern. Hol dir einfach eine schriftliche Erlaubnis für dein Vorhaben und gut ist. Im Regelfall hat eigentlich eher selten jemand etwas dagegen, wenn man höflich anfragt.

DokuLeseHemmung
30.01.2009, 20:57:18
Auf jeder Verbandsseite wird sich sowas finden:
§ 2 Urheber- und Kennzeichenrecht

Alle Rechte sind vorbehalten. Die Website und alle in ihr enthaltenen Texte, Bilder, Grafiken, Videosequenzen, Tondokumente und sonstige Beiträge unterliegen dem Urheberrecht und den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede kommerzielle Verwendung, die Veröffentlichung, der Nachdruck, die digitale Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in externe Websites und Online-Dienste sowie die Speicherung oder Vervielfältigung in Datenbanken oder auf Datenträgern. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Anbieter jede Form von rechtlichen Schritten, insbesondere die Forderung von Schadenersatz, vor.

Aus: http://www.dfb.de/index.php?id=102
Damit sollte doch schon alles beantwortet sein...

Muchte
31.01.2009, 21:59:32
Vielen Dank, da war ja einiges informatives dabei.

Ach so, vielleicht sag ich noch mal zur Info, wie die Verbandsseite genau funktioniert.

Dort sind keine Texte vorhanden, sondern ausschließlich Tabellen und Bilanzen uns so. Die Mannschaftsführer geben die Spielergebnisse ein (welche von den Staffelleitern überprüft werden), die Abteilungsleiter eines jeden Vereins im gesamten Landesverband geben die Mannschaften und Aufstellungen ein, was alles in Datenbanken gespeichert wird. Tabellen, Spielpläne, Aufstellungen, Bilanzen werden bei Aufruf immer generiert. Ein riesiges System also.