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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Server @ Schweiz, Domain ist .de und nun?


Domi
02.08.2007, 14:49:31
Hi,

hab da ne Frage, wie ihr sicher mitbekommen habt ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt Hackertechniken und Programme ins Internet zustellen. Nun steht aber mein Server in der Schweiz, ich hab ne .de Domain und bin selber in Deutschland wohnend. Wie ist das nun, welches Recht gilt? Wie ist das mit Impressum, in Deutschland ist das ja Pflicht, wie siehts da in der Schweiz aus, bzw welches Recht ist da geltend?

Gruß
Domi

vt1816
02.08.2007, 16:49:37
...

Wie ist das nun, welches Recht gilt? Wie ist das mit Impressum, in Deutschland ist das ja Pflicht, wie siehts da in der Schweiz aus, bzw welches Recht ist da geltend?

Gruß
Domi

AdvoCard - des Anwalts Liebling.

Um Dir ganz sicher zu gehen, befrage einen (Fach-)Anwalt Deines Vertrauens. Denn Rechtsberatung ist nur durch ihn/sie erlaubt.

meikel (†)
02.08.2007, 18:04:04
Wie ist das nun, welches Recht gilt?
Kommt darauf an, wo Du Deinen Wohnsitz hast... Lebst Du in DE, isses egal, wo der Server steht, auf dem Du das veröffentlichst, was hierzulande neuerdings als "Pfui" gilt. <g>

Das Gesetz betrifft den Reiter und nicht den Sattel.

Indyk
03.08.2007, 08:02:07
und wenn ich nirgendwo gemeldet bin, habe ich mich keinem Gesetz zu fügen?

meikel (†)
03.08.2007, 13:31:46
und wenn ich nirgendwo gemeldet bin, habe ich mich keinem Gesetz zu fügen?
Zitat "Domain ist .de". In DE kriegste ohne ladungsfähige Adresse des Admin-C keine *.de Domain. Da sind noch nicht mal Postschließfächer erlaubt.

http://www.denic.de/de/faqs/domaininhaber/index.html#section_202
http://www.denic.de/de/domainrichtlinien.html#VIII_
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt. Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.

Damir
03.08.2007, 20:43:17
und wenn ich nirgendwo gemeldet bin, habe ich mich keinem Gesetz zu fügen?

Doch, dem Gesetz der Gesetzlosen und das ist viel härter;-)

Damir