| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Bestellungen
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Franzis' GmbH aufgrund
von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen
der ausdrücklichen Zustimmung von Franzis sowie der Schriftform.
Franzis' wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als
sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine
Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist
muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung
über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde
nach der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder
der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich
den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz
des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf
Lieferung - sind ausgeschlossen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt
auch dann, wenn Franzis' die Transportkosten übernommen hat.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür
vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden
an Franzis' trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Franzis' in Poing.
Rechnungen von Franzis' sind sofort fällig und ohne jeden
Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Franzis' berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß Franzis'
höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung
der Firma Franzis' nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung
bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen
gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen
oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen,
soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen
und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen
einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
Die Gewährleistungsfrist durch Franzis beträgt sechs Monate
ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Franzis
Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses
nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder
dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist im
Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft,
so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist
auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler trotz mehrfacher
Versuche nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle
der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche
mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen,
und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt
sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung
und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser
Ausschluß gilt nicht für einen Schaden, der auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
von Franzis oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch
auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu
erstellen, die in allen denkbaren System- und fehlerfrei abläuft.
Die Firma Franzis gewährleistet jedoch ein Programm, welches
im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist. Franzis leistet
Gewähr dafür, daß der Datenträger bei der Übergabe
bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat.
Sollte ein Datenträger gleichwohl fehlerhaft sein, wird er
von Franzis während der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist
umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe
der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener
Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner
Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung
ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt
die Firma Franzis keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen
den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten
in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten.
Auch übernimmt Franzis keine Gewähr für die Auswahl,
die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten
Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen
für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers
oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße
Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. Franzis
haftet in keinem Fall für Datenverlust.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Franzis aufgrund
des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Franzis. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen,
die Franzis gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich
erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der
Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des
Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus
dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang
gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches
unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programmes
sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit
sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts
abweichendes ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, Franzis alle im
Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Franzis ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu
speichern und zu verarbeiten.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung,
die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist München.
Franzis' Verlag GmbH
Gruber Str. 46a
85586 Poing
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